SARS-COV-2 SCHNELLTESTS MIT APOSOFT

Apotheken im Bundesland Baden-Württemberg können ab dem 15.02.2021 mit Hilfe eines PoC-Antigen-Schnelltests Testungen auf SARS-CoV-2 an bestimmten Personengruppen vornehmen.
Ihre Vorteile mit einem innovativen Kassensystem aposoft

Wir stellen Ihnen in aposoft die dafür notwendigen Pharmazentralnummern zur Verfügung.

Sie finden eine genaue Verfahrensbeschreibung in aposoft unter folgendem Punkt:

HilfeDokumentenübersichtKundeninformationen – aktuelles – Covid19 Schnelltest BW

Dort erklären wir Ihnen die Erfassung der Tests über die Kasse, sowie die Abrechnung über den Sonderbeleg Schritt für Schritt.

Des Weiteren haben wir für Sie Barcodes am Ende des Dokumentes vorgefertigt, die Sie ausdrucken und dann schnell und einfach an der Kasse erfassen können.

Lesen Sie sich das Dokument aufmerksam durch und befolgen Sie die Schritte um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wenn Sie allerdings noch Fragen zur Abrechnung oder Erfassung der SARS-CoV-2 Schnelltests mit aposoft haben, können Sie sich gerne an unsere Hotline richten. Dort beantworten wir Ihnen Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr aposoft Team

ähnliche artikel

WEBINAR: LIEFERAVIS UND RETOURENAVIS

Lieferavis und Retourenavis sind die neuen Erweiterungen der MSV3 Schnittstelle für die digitale Übertragung an Ihren Großhandel. Sie mit diesen Funktionen vertraut zu machen ist das Ziel unseres Webinars.

Weiterlesen »